Ein-Euro-Job
Ein Ein-Euro-Job war eine Möglichkeit für erwerbsfähige hilfsbedürftige Langzeitarbeitslose, zusätzlich zum Arbeitslosengeld II eine gemeinnützige Beschäftigung auszuüben. Dafür erhielten sie mindestens 1 € pro Arbeitsstunde als angemessene Mehraufwandsentschädigung. Die Beschäftigung musste im öffentlichen Interesse liegen und durfte höchstens 30 Stunden pro Woche umfassen. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 197 f.)
Beispiel: Ein Langzeitarbeitsloser arbeitet 20 Stunden pro Woche bei einer kommunalen Einrichtung und übernimmt dort beispielsweise Aufgaben bei der Pflege öffentlicher Grünanlagen. Zusätzlich zu seinem Arbeitslosengeld II erhält er für jede geleistete Stunde mindestens 1 € Mehraufwandsentschädigung.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




Kommentare