Eigenverbrauch
- Andreas Armster

- vor 2 Tagen
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Eigenverbrauch liegt vor, wenn eine Kostenstelle einen Teil ihrer eigenen Leistung selbst nutzt. Sie ist dann gleichzeitig Leistungsgeber und Leistungsempfänger. Der Eigenverbrauch verändert die auf andere Kostenstellen weiterzuverrechnenden Gemeinkosten jedoch nicht, da die Kostenstelle im selben Schritt in gleicher Höhe belastet und entlastet wird. (vgl. Jórasz/Baltzer 2019, S. 170 f.)
Beispiel: Die Instandhaltungsabteilung führt Reparaturen an den eigenen Maschinen durch und verbraucht damit einen Teil ihrer selbst erbrachten Leistungen. Dieser Eigenverbrauch wird intern verrechnet, verändert jedoch die Gemeinkosten, die auf die übrigen Produktionsabteilungen weitergegeben werden, nicht.
Jórasz, W.; Baltzer, B. (2019): Kosten- und Leistungsrechnung. Lehrbuch mit Aufgaben und Lösungen. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag


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