Eigentümergrundschuld
Eine Eigentümergrundschuld ist eine Grundschuld, die zugunsten des Grundstückseigentümers bestellt wird. Sie kann dazu dienen, einen bestimmten Rang im Grundbuch für eine spätere Belastung freizuhalten. Später kann die Eigentümergrundschuld auf einen Dritten übertragen und dadurch in eine Fremdgrundschuld umgewandelt werden. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 196)
Beispiel: Ein Grundstückseigentümer lässt eine Eigentümergrundschuld im Grundbuch eintragen, obwohl er zunächst keinen Kredit benötigt. Dadurch hält er sich eine günstige Rangstelle im Grundbuch frei. Benötigt er später einen Kredit, kann die Grundschuld auf die Bank übertragen werden.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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