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Eigentumsrecht

Das Eigentumsrecht nach Art. 14 GG schützt das Recht jeder Person – auch von Arbeitgebern – Eigentum zu besitzen, zu nutzen und darüber zu verfügen. Dieses Grundrecht stellt sicher, dass Eigentum nicht willkürlich entzogen oder eingeschränkt werden darf. (vgl. Oechsler/Paul 2024, S. 112 f.)


Beispiel: Ein Unternehmen darf bestimmen, wer seine Maschinen benutzt. Wenn ein Beschäftigter unerlaubt eine Produktionsanlage privat nutzt, kann der Arbeitgeber dies unter Berufung auf sein Eigentumsrecht untersagen.


Oechsler, W. A.; Paul, C. (2024): Personal und Arbeit. Einführung in das Personalmanagement. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

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