Eigentumsordnung
Die Eigentumsordnung bezeichnet die grundlegende Regelung darüber, wem die Produktionsmittel einer Volkswirtschaft gehören. Sie ist ein wichtiges Element jeder Wirtschaftsordnung. Grundsätzlich wird zwischen Privateigentum und Gemeineigentum an Produktionsmitteln unterschieden. Bei Privateigentum spielt außerdem die Frage eine Rolle, wie stark das Eigentum sozial verpflichtet ist. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 197)
Beispiel: In einer Marktwirtschaft befinden sich Fabriken, Maschinen und Unternehmen überwiegend in Privateigentum. Ein Unternehmen kann also selbst über seine Produktionsmittel entscheiden, muss dabei aber beispielsweise gesetzliche Umweltvorschriften und Arbeitsschutzvorschriften beachten.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




Kommentare