Eigene Aktien
- Andreas Armster

- vor 2 Tagen
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Eigene Aktien sind von der Aktiengesellschaft zurückgekaufte Aktien, die zuvor im Umlauf waren. Sie dürfen nicht für Stimmrechte genutzt werden und bleiben in der Bilanz separat vom gezeichneten Kapital ausgewiesen. Der Rückkauf ist nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt, z. B. für Mitarbeiterprogramme oder zur Abwehr von Übernahmen. (vgl. Hölscher/Helms 2018, S. 267 ff.)
Beispiel: Die Siemens AG kauft 1 Million ihrer eigenen Aktien an der Börse zurück, um sie später als Mitarbeiterbeteiligungen auszugeben. Diese Aktien können während der Zeit des Besitzes von Siemens keine Stimmrechte ausüben.
Hölscher, R.; Helms, N. (2018): Investition und Finanzierung. 2. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg



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