Eigenbetriebe
- Andreas Armster

- 4. Nov.
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Eigenbetriebe sind rechtlich unselbstständige, aber wirtschaftlich eigenständig geführte kommunale Unternehmen mit eigenem Vermögen und Rechnungswesen. Sie sollen zwar wirtschaftlich arbeiten, müssen jedoch vorrangig einem öffentlichen Zweck dienen. Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung bedürfen der Zustimmung der Kommune. (vgl. Adam 2023, S. 124 f.)
Beispiel: Ein städtisches Wasserwerk oder ein kommunaler Verkehrsbetrieb (z. B. Straßenbahn) ist oft als Eigenbetrieb organisiert.
Adam, H. (2023): Wirtschaftspolitik. Eine Einführung. Wiesbaden: Springer VS


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