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Eichel-Rente

20. Aug.
1 Min. Lesezeit

Die Eichel-Rente bezeichnet eine seit 2002 angebotene private, kapitalgedeckte Altersvorsorge, die nach dem damaligen Bundesfinanzminister Hans Eichel benannt wurde. Sie wird durch eine Entgeltumwandlung finanziert, bei der Arbeitnehmer einen Teil ihres Bruttogehalts in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlen. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 195)


Beispiel: Ein Arbeitnehmer verdient 3.000 € brutto im Monat. Er kann einen Teil seines Gehalts in einen Betriebsrentensparvertrag einzahlen. Dieser Betrag wird direkt für seine betriebliche Altersvorsorge verwendet und ist nach der beschriebenen Regelung bis zur entsprechenden Grenze steuerfrei und sozialabgabenfrei.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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