Eheliche Güterrecht
Das eheliche Güterrecht regelt die vermögensrechtlichen Beziehungen zwischen Ehegatten. Es gibt drei mögliche Güterstände: Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung und Gütergemeinschaft. Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand und gilt, wenn die Ehegatten keinen anderen Güterstand durch Ehevertrag vereinbaren. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 194 f.)
Beispiel: Ein Ehepaar lebt in der Zugewinngemeinschaft. Während der Ehe bleiben die Vermögen grundsätzlich getrennt. Der Ehemann erzielt jedoch einen Zugewinn von 100.000 €, während die Ehefrau nur 40.000 € Zugewinn erzielt. Die Differenz beträgt 60.000 €. Davon steht der Ehefrau die Hälfte, also 30.000 €, als Zugewinnausgleich zu.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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