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Ehegattenveranlagung

Die Ehegattenveranlagung ermöglicht es Ehepartnern, ihre Einkommensteuer gemeinsam zu veranlagen, sofern sie unbeschränkt steuerpflichtig sind, nicht dauernd getrennt leben und diese Voraussetzungen zu Beginn des Veranlagungszeitraums erfüllt sind. Sie können wählen, ob sie gemeinsam veranlagt werden möchten oder getrennt. (vgl. Kußmaul 2016, S. 449 f.)


Beispiel: Angenommen, Herr und Frau Müller sind verheiratet und beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Sie haben beschlossen, ihre Einkommensteuer gemeinsam zu veranlagen, indem sie die Ehegattenveranlagung wählen.


Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 449-450

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