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Ehegattenbesteuerung

Die Ehegattenbesteuerung ermöglicht Ehepaaren, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind und nicht dauerhaft getrennt leben, zwischen Einzelveranlagung und Zusammenveranlagung zu wählen. Bei der Einzelveranlagung wird jeder Ehepartner getrennt besteuert, während bei der Zusammenveranlagung das Ehegattensplitting angewendet wird, was je nach Einkommensverteilung steuerliche Vorteile bringen kann. (vgl. Puke 2023, S. 83)


Beispiel: Ein Ehepaar, bei dem ein Partner 70.000 € und der andere 25.000 € im Jahr verdient, entscheidet sich für die Zusammenveranlagung. Durch das Ehegattensplitting fällt die gemeinsame Einkommensteuer häufig niedriger aus, als wenn beide ihre Einkommen getrennt versteuern würden.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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