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AutorenbildAndreas Armster

Ehegatten-Splitting

Das Ehegatten-Splitting in Deutschland berücksichtigt, dass Ehepaare als wirtschaftliche Einheit agieren. Dabei werden die Einkommen beider Ehepartner zusammengefasst und auf die Hälfte des Gesamteinkommens wird der Steuertarif angewendet. Der resultierende Steuerbetrag wird dann verdoppelt. Dies führt oft zu einer steuerlichen Entlastung, insbesondere wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 416 f.)


Beispiel: Angenommen, Person A verdient 60.000 Euro im Jahr und Person B 20.000 Euro. Beim Ehegatten-Splitting werden die Einkommen zusammengefasst, was 80.000 Euro ergibt. Dieses Gesamteinkommen wird halbiert, sodass 40.000 Euro als Berechnungsgrundlage für die Steuer verwendet werden. Der Steuerbetrag für 40.000 Euro wird ermittelt und anschließend verdoppelt, um die Gesamtsteuerlast des Ehepaares zu bestimmen.


Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston:

De Gruyter Oldenbourg

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