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EEG-Umlage

Die EEG-Umlage war eine Abgabe auf den Stromverbrauch zur Finanzierung des Ausbaus erneuerbarer Energien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Sie wurde von allen Stromverbrauchern über den Strompreis gezahlt und Mitte 2022 abgeschafft, sodass sie seitdem nicht mehr Bestandteil der regulären Stromrechnung ist. (vgl. Linnemann 2024, S. 49)


Beispiel: Ein Haushalt mit 3.500 kWh Jahresverbrauch zahlte früher bei einer EEG-Umlage von 6,5 ct/kWh rund 228 € pro Jahr allein für die EEG-Umlage. Seit ihrer Abschaffung 2022 entfällt dieser Betrag auf der Stromrechnung.


Linnemann, M. (2024): Energiewirtschaft für (Quer-)Einsteiger. Einmaleins der Stromwirtschaft. 2. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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