Edinburgher Regel
Die Edinburgher Regel besagt, dass die Besteuerung die wirtschaftliche Stellung der Steuerpflichtigen möglichst nicht verändern soll. Steuern sollen Entscheidungen von Haushalten und Unternehmen so wenig wie möglich beeinflussen. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 41)
Beispiel: Nach der Edinburgher Regel sollte ein Unternehmen seine Investitionsentscheidung aufgrund wirtschaftlicher Vorteile treffen und nicht wegen steuerlicher Vorteile oder Nachteile.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien




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