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Ecklohn

20. Aug.
1 Min. Lesezeit

Der Ecklohn ist der in einem Tarifvertrag festgelegte Stundenlohn für die normale Facharbeitergruppe über 21 Jahre. Er dient als Ausgangsgröße für prozentuale Zuschläge und Abschläge bei anderen Lohngruppen, beispielsweise für ungelernte, angelernte oder qualifizierte Arbeitnehmer. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 192)


Beispiel: In einem Tarifvertrag beträgt der Ecklohn für einen normalen Facharbeiter 25 € pro Stunde. Ein ungelernter Arbeitnehmer erhält beispielsweise einen niedrigeren Prozentsatz dieses Ecklohns, während eine höher qualifizierte Lohngruppe einen entsprechenden Zuschlag erhält. Der Ecklohn dient somit als Grundlage für die Berechnung der Löhne anderer Lohngruppen.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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