Echtes Factoring
- Andreas Armster

- 5. Okt.
- 1 Min. Lesezeit
Echtes Factoring bedeutet, dass ein Unternehmer seine Forderungen gegen Kunden an einen Factor (z. B. einen Finanzdienstleister) verkauft und abtritt. Der Factor zahlt dem Unternehmer den Forderungsbetrag abzüglich eines Risikoabschlags und Verwaltungsabschlags und übernimmt dauerhaft das Ausfallrisiko. Damit erhält der Unternehmer sofortige Liquidität und lagert gleichzeitig das Risiko der Nichtzahlung auf den Factor aus. (vgl. Gildeggen/Lorinser/Willburger 2023, S. 378 f.)
Beispiel: Ein Möbelhändler verkauft Waren auf Rechnung und müsste sonst mehrere Wochen auf die Zahlungen seiner Kunden warten. Stattdessen verkauft er seine offenen Forderungen an eine Factoring-Gesellschaft. Diese zahlt ihm sofort den Rechnungsbetrag abzüglich einer Gebühr und übernimmt das Risiko, dass die Kunden nicht zahlen.
Gildeggen, R.; Lorinser, B.; Willburger, A. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Kompaktwissen für Betriebswirte. 5. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg


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