Dysfunktionale Retention bedeutet, dass Mitarbeiter im Unternehmen bleiben, obwohl der Arbeitgeber sie gerne entlassen würde. Dies ist jedoch aus rechtlichen Gründen, wie etwa Kündigungsschutz, nicht möglich. (vgl. Huf 2020, S. 137)
Beispiel: Ein Mitarbeiter, der regelmäßig schlechte Leistung erbringt, aber aufgrund seines hohen Kündigungsschutzes nicht entlassen werden kann. Das Unternehmen würde sich gerne von ihm trennen, ist jedoch rechtlich daran gehindert.
Huf, S. (2020): Personalmanagement. Wiesbaden: Springer Gabler
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