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Durchschnittssätze

7. Juli
1 Min. Lesezeit

Durchschnittssätze sind gesetzlich festgelegte Steuersätze, die für landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Betriebe gelten. Sie vereinfachen die Umsatzsteuerberechnung und den Vorsteuerabzug, indem anstelle einer detaillierten Erfassung pauschale Durchschnittssätze nach § 24 UStG angewendet werden. (vgl. Puke 2023, S. 82)


Beispiel: Ein Landwirt verkauft Getreide an eine Mühle. Anstatt die Umsatzsteuer und den Vorsteuerabzug anhand aller einzelnen Belege zu berechnen, wendet er die gesetzlich festgelegten Durchschnittssätze nach § 24 UStG an. Dadurch wird die steuerliche Abwicklung vereinfacht.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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