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Durchlaufende Posten

4. Sept.
1 Min. Lesezeit

Durchlaufende Posten sind Beträge, die ein Unternehmen einbehält und anschließend an Dritte abführt. Dazu gehören z. B. einbehaltene Lohnsteuer und Kirchensteuer sowie Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer. (vgl. Schneck 2018, S. 227 ff.)


Beispiel: Ein Unternehmen behält bei einer Mitarbeiterin 500 € Lohnsteuer vom Gehalt ein und führt diese anschließend an das Finanzamt ab. Die 500 € sind für das Unternehmen ein durchlaufender Posten, da es das Geld nur einbehält und weiterleitet.


Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

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