Duldungsvollmacht
- Andreas Armster

- 20. Sept.
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Duldungsvollmacht liegt vor, wenn der Vertretene wissentlich duldet, dass jemand wiederholt als sein Vertreter auftritt, obwohl keine Vollmacht erteilt wurde. Dadurch entsteht für Dritte der Rechtsschein einer wirksamen Bevollmächtigung, an den sich der Vertretene festhalten lassen muss. (vgl. Gildeggen/Lorinser/Willburger 2023, S. 83)
Beispiel: Ein Firmeninhaber weiß, dass sein Mitarbeiter ohne Vollmacht regelmäßig Büromaterial im Namen der Firma bestellt – und er bezahlt die Rechnungen jedes Mal stillschweigend. Der Inhaber duldet dieses Verhalten, sodass eine Duldungsvollmacht entsteht.
Gildeggen, R.; Lorinser, B.; Willburger, A. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Kompaktwissen für Betriebswirte. 5. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg


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