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Draft Common Frame of Reference

Der Draft Common Frame of Reference (DCFR) ist ein 2009 erstellter Entwurf für ein einheitliches europäisches Zivilrecht. Er enthält Regeln zum Eigentum, u. a. die Möglichkeit des gutgläubigen Erwerbs gestohlener Waren von autorisierten Händlern, während der Dieb niemals Eigentum erwirbt. Ziel ist die Förderung des Handels und die Rechtssicherheit im europäischen Geschäftsverkehr. (vgl. Gildeggen/Lorinser/Willburger 2023, S. 13 f.)


Beispiel: Ein Käufer erwirbt von einem eingetragenen Händler eine gestohlene Uhr und zahlt dafür den Kaufpreis. Da der Erwerber gutgläubig war und eine Gegenleistung erbracht hat, wird er Eigentümer der Uhr, während der ursprüngliche Dieb haftbar bleibt.


Gildeggen, R.; Lorinser, B.; Willburger, A. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Kompaktwissen für Betriebswirte. 5. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

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