Dotationskapital
Das Dotationskapital ist das Eigenkapital eines öffentlich-rechtlichen Kreditinstituts, das vom Gewährträger eingezahlt wird. Zusammen mit den Rücklagen bildet es das haftende Eigenkapital der Bank. (vgl. Schneck 2018, S. 227 ff.)
Beispiel: Ein Landkreis zahlt seiner Kreissparkasse 10 Mio. € Dotationskapital ein. Zusammen mit 2 Mio. € Rücklagen verfügt die Sparkasse damit über 12 Mio. € haftendes Eigenkapital.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




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