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Dotationskapital

4. Sept.
1 Min. Lesezeit

Das Dotationskapital ist das Eigenkapital eines öffentlich-rechtlichen Kreditinstituts, das vom Gewährträger eingezahlt wird. Zusammen mit den Rücklagen bildet es das haftende Eigenkapital der Bank. (vgl. Schneck 2018, S. 227 ff.)


Beispiel: Ein Landkreis zahlt seiner Kreissparkasse 10 Mio. € Dotationskapital ein. Zusammen mit 2 Mio. € Rücklagen verfügt die Sparkasse damit über 12 Mio. € haftendes Eigenkapital.


Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

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