Doppelgesellschaft
Eine Doppelgesellschaft ist eine Kombination aus zwei rechtlich selbstständigen Gesellschaften, die einen gemeinsamen wirtschaftlichen Zweck verfolgen. Unternehmen werden dabei häufig in zwei Gesellschaften aufgeteilt, um beispielsweise Funktionen rechtlich zu trennen, Haftungsrisiken zu begrenzen oder Steuern zu optimieren. (vgl. Schneck 2018, S. 227 ff.)
Beispiel: Ein Unternehmen wird in eine Produktionsgesellschaft und eine Vertriebsgesellschaft aufgeteilt. Die Produktionsgesellschaft stellt Waren her, während die Vertriebsgesellschaft diese für 1 Mio. € Jahresumsatz verkauft. Beide Gesellschaften sind rechtlich selbstständig, arbeiten aber für denselben Unternehmenszweck.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




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