Dokumentenakkreditiv
Ein Dokumentenakkreditiv ist ein Zahlungsversprechen einer Bank im Außenhandel, bei dem der Exporteur gegen Vorlage der vereinbarten Dokumente eine Zahlung erhält. Die Bank zahlt dabei unabhängig davon, ob der Importeur seine Zahlungspflichten erfüllt. (vgl. Schneck 2018, S. 227 ff.)
Beispiel: Ein deutscher Importeur bestellt Waren im Wert von 50.000 € bei einem Unternehmen in China. Seine Bank eröffnet ein Dokumentenakkreditiv und verpflichtet sich, die 50.000 € an den Exporteur zu zahlen, sobald dieser die vereinbarten Dokumente, z. B. die Versandpapiere, vollständig vorlegt.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




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