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Dividendenabzugsverfahren

Beim Dividendenabzugsverfahren werden ausgeschüttete Gewinne eines Unternehmens bei der Körperschaftsteuer wie Betriebsausgaben behandelt und sind daher auf Unternehmensebene steuerfrei. Die Besteuerung erfolgt ausschließlich auf Ebene der Anteilseigner im Rahmen der Einkommensteuer, wodurch eine Doppelbesteuerung von Gewinnen vermieden oder vermindert wird. (vgl. Nowotny/Zagler 2022, S. 304)


Beispiel: Eine GmbH erzielt 100.000 € Gewinn und schüttet davon 40.000 € als Dividende aus. Nach dem Dividendenabzugsverfahren darf die GmbH diese 40.000 € vom steuerpflichtigen Gewinn abziehen und zahlt Körperschaftsteuer nur auf 60.000 €. Die 40.000 € werden erst beim Gesellschafter als Einkommen besteuert.


Nowotny, E.; Zagler, M. (2022): Der öffentliche Sektor. Einführung in die Finanzwissenschaft. 6. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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