Dissimuliertes Geschäft
Ein dissimuliertes Geschäft ist das tatsächlich von den Parteien gewollte, aber hinter einem Scheingeschäft verborgene Rechtsgeschäft. Dieses bleibt grundsätzlich wirksam, wenn es die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. (vgl. Fischer 2023, S. 109 f.)
Beispiel: Wenn zwei Parteien in einem Vertrag einen Kaufpreis von 150.000 € angeben, tatsächlich aber 200.000 € vereinbart haben. Der wirklich gewollte Kaufpreis von 200.000 € ist das dissimulierte Geschäft.
Fischer, P. C. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Einführung in die Grundlagen und Kerngebiete des Wirtschaftsrechts. 2. Auflage. Stuttgart: Kohlhammer




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