Dissens
Ein Dissens liegt vor, wenn Angebot und Annahme inhaltlich nicht übereinstimmen und weder der tatsächliche Wille noch die Erklärungen der Parteien übereinstimmen. Dadurch kommt grundsätzlich kein Vertrag zustande. (vgl. Janda/Pfeifer 2025, S. 50 f.)
Beispiel: Verkäufer V bietet K ein Gemälde für 500.000 US-Dollar an. K erklärt, dass er das Gemälde für 400.000 US-Dollar kaufen möchte. Da sich beide nicht auf denselben Preis einigen, liegt ein Dissens vor.
Janda, C.; Pfeifer, U. (2025): Wirtschaftsprivatrecht mit Fällen und Lösungen. 4. Auflage. München: UVK




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