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Diskriminanzgültigkeit

14. März
1 Min. Lesezeit

Diskriminanzgültigkeit bedeutet, dass ein Messinstrument unterschiedliche Konstrukte klar voneinander unterscheiden kann und deshalb geringe Zusammenhänge mit anderen, inhaltlich verschiedenen Merkmalen zeigt. (vgl. Boltz/Trommsdorff 2022, S. 44)


Beispiel: Wenn ein Test zur Kundenzufriedenheit andere Ergebnisse liefert als ein Test zur Markenbekanntheit, weil beide unterschiedliche Dinge messen.


Boltz, D.; Trommsdorff, V. (2022): Konsumentenverhalten. 9. Auflage. Stuttgart: Kohlhammer

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