Ein Diskontkredit bezieht sich auf den Ankauf von Handelswechseln oder anderen Wertpapieren, bei dem jedoch nicht der volle Nennbetrag, sondern ein reduzierter Betrag, der durch einen Diskontsatz festgelegt ist, gutgeschrieben wird. (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 62)
Beispiel: Wenn ein Unternehmen einen Handelswechsel über 10.000 Euro hat, gewährt die Bank jedoch nur eine sofortige Auszahlung von 9.800 Euro, wobei die Differenz von 200 Euro als Diskontierungsbetrag abgezogen wird.
Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg,
S. 62