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Diskont

20. Aug.
1 Min. Lesezeit

Diskont ist ein im Voraus abgezogener Zinsbetrag für eine noch nicht fällige Forderung, beispielsweise einen Wechsel. Eine Bank zieht beim Ankauf eines noch nicht fälligen Wechsels den Diskont für die verbleibende Laufzeit von der Wechselsumme ab. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 184)


Beispiel: Ein Unternehmen besitzt einen Wechsel über 10.000 €, der erst in 3 Monaten fällig wird. Es verkauft den Wechsel vorher an eine Bank. Die Bank zieht den Diskont für die verbleibenden 3 Monate von den 10.000 € ab und zahlt dem Unternehmen entsprechend weniger aus.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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