Direktzusage
- Andreas Armster

- 30. Juli 2025
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Bei der Direktzusage verpflichtet sich der Arbeitgeber, dem Mitarbeitenden im Alter eine betriebliche Altersversorgung aus eigenen finanziellen Mitteln zu zahlen. Dafür bildet der Betrieb Pensionsrückstellungen, die im Insolvenzfall durch den Pensions-Sicherungs-Verein abgesichert sind. (vgl. Oechsler/Paul 2024, S. 460 f.)
Beispiel: Ein Unternehmen sichert einem langjährigen Mitarbeiter zu, ihm ab dem Renteneintritt monatlich 800 € zusätzlich zur gesetzlichen Rente zu zahlen. Diese Zusage erfolgt direkt durch den Arbeitgeber und wird intern über Rückstellungen finanziert.
Oechsler, W. A.; Paul, C. (2024): Personal und Arbeit. Einführung in das Personalmanagement. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg



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