Direktorialprinzip
Das Direktorialprinzip bedeutet, dass Entscheidungen von hierarchisch übergeordneten Stellen getroffen und verbindlich angeordnet werden. Es entspricht einem autoritären Führungsstil und steht im Gegensatz zum Kollegialprinzip. (vgl. Schneck 2018, S. 227 ff.)
Beispiel: Ein Abteilungsleiter entscheidet allein, dass ab nächster Woche ein neues Arbeitsverfahren eingeführt wird, und weist seine Mitarbeiter an, dieses umzusetzen.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




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