Direktinvestitionen sind Investitionen über Ländergrenzen hinweg, bei denen der Investor Anteile an einem Unternehmen besitzt und einen gewissen Einfluss auf die Unternehmensentscheidungen ausüben kann. Um als Direktinvestition zu gelten, muss der Investor in der Regel mindestens 10% des Eigenkapitals des betreffenden Unternehmens halten. (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 93)
Beispiel: Ein Unternehmen aus Land A erwirbt 30% der Anteile an einem Unternehmen in Land B und erhält dadurch ein Mitspracherecht in den Unternehmensentscheidungen.
Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg,
S. 93