top of page
AutorenbildAndreas Armster

Direkte Steuern

Direkte Steuern sind Steuern, die direkt von natürlichen Personen, juristischen Personen oder Sachen erhoben werden, basierend auf ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit. (vgl. Kußmaul 2016, S. 434)


Beispiele: Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Erbschaftsteuer, Grundsteuer


Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 434

Comments


bottom of page