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Direkte Steuern

Direkte Steuern sind Steuern, die direkt von natürlichen Personen, juristischen Personen oder Sachen erhoben werden, basierend auf ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit. (vgl. Kußmaul 2016, S. 434)


Beispiele: Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Erbschaftsteuer, Grundsteuer


Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 434

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