Dingliche Verträge
Dingliche Verträge regeln die Übertragung oder Veränderung von Rechten an Sachen, beispielsweise die Übertragung des Eigentums. Diese Rechte müssen auch von Dritten beachtet werden. (vgl. Janda/Pfeifer 2025, S. 28)
Beispiel: Bei der Übereignung des Fahrrads wird das Eigentum vom Verkäufer auf den Käufer übertragen.
Janda, C.; Pfeifer, U. (2025): Wirtschaftsprivatrecht mit Fällen und Lösungen. 4. Auflage. München: UVK




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