Digitale Produkte
- Andreas Armster

- 28. Sept.
- 1 Min. Lesezeit
Digitale Produkte sind digitale Inhalte oder digitale Dienstleistungen, die einem Nutzer zur Verfügung gestellt werden – etwa Musik, Videos, Apps, Plattformen oder Cloud-Dienste. Die §§ 327 ff. BGB regeln hierfür eigenständig die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. (vgl. Gildeggen/Lorinser/Willburger 2023, S. 212)
Beispiele: Musik, Apps, Spiele, E-Books, Cloud-Speicher, Online-Tools
Gildeggen, R.; Lorinser, B.; Willburger, A. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Kompaktwissen für Betriebswirte. 5. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg


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