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Differentialinzidenz

Aktualisiert: 17. Jan. 2025

Differentialinzidenz bezieht sich auf die Untersuchung der Auswirkungen, die sich aus der Ersetzung einer finanzpolitischen Maßnahme durch eine andere ergeben, während das Gesamtbudget unverändert bleibt. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 295)


Beispiel: Angenommen, eine Regierung ersetzt eine Umsatzsteuer (Steuer A) durch eine Einkommenssteuer (Steuer B), wobei das gesamte Steueraufkommen gleich bleibt. Die Differentialinzidenz würde die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen dieser Änderung untersuchen, wie etwa die Veränderungen im Konsumverhalten, die Belastung der verschiedenen Einkommensgruppen oder die Anreize für Arbeitsleistung und Investitionen.


Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston:

De Gruyter Oldenbourg

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