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Dienstreise

Eine Dienstreise ist ein kurzfristiger Auslandsaufenthalt von bis zu drei Monaten, der im Rahmen des bestehenden Arbeitsvertrags vom Arbeitgeber angeordnet werden kann. Der Arbeitsvertrag mit dem Heimatunternehmen bleibt dabei meist unverändert bestehen. Typische Zwecke sind Weiterbildung, das Kennenlernen von Auslandsgesellschaften oder die Mitarbeit an befristeten Projekten. (vgl. Oechsler/Paul, 2024, S. 543 f.)


Beispiel: Ein Mitarbeiter aus Deutschland reist für zwei Monate nach Spanien, um dort an einem Projekt mitzuarbeiten und die örtlichen Abläufe kennenzulernen. Dabei bleibt sein Arbeitsvertrag mit dem deutschen Unternehmen bestehen. Das ist eine Dienstreise.


Oechsler, W. A.; Paul, C. (2024): Personal und Arbeit. Einführung in das Personalmanagement. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

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