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Deutsche Standardisierungsrat

25. Sept.
1 Min. Lesezeit

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR), auch German Accounting Standards Board (GASB) genannt, war das zentrale Organ des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC). Seine Aufgabe bestand insbesondere darin, Deutsche Rechnungslegungs Standards (DRS) zu entwickeln, festzusetzen und auszulegen. Die Arbeit des DSR war öffentlich ausgerichtet. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 57)


Beispiel: Der DSR erarbeitet einen neuen Rechnungslegungsstandard und berät darüber in einer öffentlichen Sitzung. Nach der Verabschiedung dient der Standard Unternehmen als Orientierung für die Rechnungslegung.


Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.

3. Auflage. Wiesbaden: Gabler

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