Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee
Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) ist ein privates Gremium, das Empfehlungen und Standards für die Rechnungslegung entwickelt und das Bundesministerium der Justiz bei Gesetzesvorhaben berät. Außerdem wirkt es an der internationalen Standardisierung und der Interpretation internationaler Rechnungslegungsstandards mit. (vgl. Schneck 2018, S. 227 ff.)
Beispiel: Ein Unternehmen erstellt seinen Konzernabschluss. Das DRSC entwickelt dafür Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze der Konzernrechnungslegung und trägt so zu einer einheitlicheren Rechnungslegung bei.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




Kommentare