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Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung

3. Sept.
1 Min. Lesezeit

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) war eine privatrechtliche Institution, die die Einhaltung von Rechnungslegungsvorschriften und Publizitätsvorschriften bei bestimmten börsennotierten Unternehmen überprüfte. Sie konnte Prüfungen bei konkreten Verdachtsfällen, aber auch stichprobenartig durchführen. (vgl. Schneck 2018, S. 227 ff.)


Beispiel: Ein börsennotiertes Unternehmen veröffentlicht seinen Jahresabschluss. Die DPR prüft diesen im Rahmen einer Stichprobe und stellt fest, dass bestimmte Angaben nicht korrekt sind. Anschließend wird gemeinsam mit dem Unternehmen eine Lösung zur Beseitigung der Fehler erarbeitet.


Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

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