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Deutsche Patentamt

3. Sept.
1 Min. Lesezeit

Das Deutsche Patentamt ist eine Bundesbehörde in München. Es prüft Erfindungen und erteilt Patente für Deutschland. (vgl. Schneck 2018, S. 227 ff.)


Beispiel: Ein Unternehmen entwickelt eine neue technische Maschine und beantragt dafür ein Patent. Das Deutsche Patentamt prüft die Erfindung und kann das Patent erteilen.


Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

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