Deutsche Ausschuss für das Erziehungswesen und Bildungswesen
Der Deutsche Ausschuss für das Erziehungswesen und Bildungswesen (D.A.) bestand von 1953 bis 1965. Er war ein Beratungsgremium, das sich aus 35 Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens zusammensetzte. Seine Aufgabe war es, durch Empfehlungen, Gutachten und Erklärungen zur Entwicklung des deutschen Bildungswesens beizutragen. (vgl. Böhm/Seichter 2018, S. 117)
Beispiel: Der Ausschuss veröffentlichte 1959 den „Rahmenplan“, der große öffentliche Beachtung fand. Darin wurden Empfehlungen für den Ausbau der Hauptschule formuliert. Weitere Gutachten beschäftigten sich beispielsweise mit der Situation und Aufgabe der deutschen Erwachsenenbildung (1960) sowie mit dem beruflichen Ausbildungswesen und Schulwesen (1964).
Böhm, W.; Seichter, S. (2018): Wörterbuch der Pädagogik. 17. Auflage. Paderborn: Ferdinand Schöningh




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