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Depotstimmrecht

3. Sept.
1 Min. Lesezeit

Das Depotstimmrecht ist die Vollmacht eines Aktionärs für seine Bank, sein Stimmrecht aus den im Depot verwahrten Aktien bei einer Hauptversammlung auszuüben. Die Vollmacht muss schriftlich und ausdrücklich erteilt werden. (vgl. Schneck 2018, S. 227 ff.)


Beispiel: Ein Aktionär besitzt 1.000 Stammaktien und kann damit 1.000 Stimmen abgeben. Er erteilt seiner Bank schriftlich die Vollmacht, diese Stimmen auf der Hauptversammlung für ihn auszuüben.


Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

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