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Deliktsfähigkeit

3. Sept.
1 Min. Lesezeit

Deliktsfähigkeit ist die Fähigkeit, durch eine unerlaubte Handlung, durch die ein Schaden entsteht, schadensersatzpflichtig zu werden. Sie ist Teil der Handlungsfähigkeit und ist zwischen 7 und 18 Jahren eingeschränkt; die volle Deliktsfähigkeit beginnt ab 18 Jahren. (vgl. Schneck 2018, S. 227 ff.)


Beispiel: Ein 16-Jähriger beschädigt absichtlich das Auto eines Nachbarn. Weil er deliktsfähig ist, kann er für den entstandenen Schaden schadensersatzpflichtig sein.


Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

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