Definition
Eine Definition erklärt einen bisher unbekannten Begriff, indem er mit bereits bekannten Begriffen gleichgesetzt oder beschrieben wird. Dabei bezeichnet man den zu erklärenden Begriff als Definiendum und die Begriffe, mit denen er erklärt wird, als Definiens. (vgl. Schneck 2018, S. 227 ff.)
Beispiel: Der Begriff „Debitor“ wird als „Schuldner eines Kredits“ definiert. „Debitor“ ist dabei das Definiendum, während „Schuldner eines Kredits“ das Definiens ist.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




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