Deckungszusage
Eine Deckungszusage ist die Zusage eines vorläufigen Versicherungsschutzes, bereits wenn der Versicherungsantrag gestellt wurde und bevor die erste Versicherungsprämie bezahlt wurde. Sie endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Versicherungsvertrags oder wenn die Vertragsverhandlungen scheitern. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 177)
Beispiel: Du beantragst eine Kfz-Versicherung für dein neues Auto. Der Versicherer erteilt dir eine Deckungszusage, sodass du bereits vor Abschluss des endgültigen Versicherungsvertrags vorläufig versichert bist.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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