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Deckungsrückstellungen

3. Sept.
1 Min. Lesezeit

Deckungsrückstellungen sind gesetzlich vorgeschriebene Rückstellungen von Versicherungsunternehmen, insbesondere in der Lebensversicherung. Sie sollen sicherstellen, dass bei der späteren Auszahlung genügend Kapital vorhanden ist. Das daraus entstehende Deckungskapital wird als Sondervermögen getrennt vom übrigen Vermögen des Versicherungsunternehmens gehalten. (vgl. Schneck 2018, S. 227 ff.)


Beispiel: Eine Person zahlt über viele Jahre Beiträge für eine Lebensversicherung. Das Versicherungsunternehmen bildet daraus Deckungsrückstellungen, damit bei einer späteren Auszahlung, z. B. 100.000 € ausreichend Kapital zur Verfügung steht.


Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

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