Deckungsrelation
- Andreas Armster

- 14. Juni
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Die Deckungsrelation beschreibt das Verhältnis zwischen der Finanzkraft und dem Finanzbedarf einer öffentlichen Körperschaft. Sie dient als Grundlage für die Berechnung von Ausgleichszahlungen im Finanzausgleich. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 34 f.)
Beispiel: Hat eine Gemeinde einen Finanzbedarf von 10 Mio. Euro, aber nur eine Finanzkraft von 8 Mio. Euro, beträgt ihre Deckungsrelation 80 %. Dadurch kann sie Ausgleichszuweisungen erhalten.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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