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Deckungsgrundsatz

Der Deckungsgrundsatz legt fest, unter welchen Bedingungen staatliche Ausgaben durch Einnahmen oder Kredite finanziert werden dürfen. Er dient als Regel für die staatliche Haushaltspolitik und Verschuldungspolitik. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 33 f.)


Beispiel: Nach dem modernen Deckungsgrundsatz kann der Staat in einer Wirtschaftskrise Kredite aufnehmen, um zusätzliche Ausgaben zu finanzieren und die Konjunktur zu stabilisieren.


Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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